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Das Management / Leitungsorgan von EMILIO JOSE MUÑOZ CARRASCO (im Folgenden "der für die Verarbeitung Verantwortliche") übernimmt die größtmögliche Verantwortung und Verpflichtung für die Erstellung, Umsetzung und Aufrechterhaltung dieser Datenschutzrichtlinie und gewährleistet die kontinuierliche Verbesserung des für die Verarbeitung Verantwortlichen mit dem Ziel, eine hervorragende Leistung in Bezug auf die Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016, zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Allgemeine Datenschutzverordnung) (ABl. L 119/1 vom 04.05.2016) und der spanischen Datenschutzvorschriften (Organgesetz, spezifische sektorale Rechtsvorschriften und deren Durchführungsbestimmungen).

Die Datenschutzpolitik von EMILIO JOSE MUÑOZ CARRASCO beruht auf dem Prinzip der proaktiven Verantwortung, wonach der für die Datenverarbeitung Verantwortliche für die Einhaltung des regulatorischen und rechtlichen Rahmens, der diese Politik regelt, verantwortlich ist und dies gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden nachweisen kann. In dieser Hinsicht unterliegt der für die Verarbeitung Verantwortliche den folgenden Grundsätzen, die allen seinen Mitarbeitern bei der Verarbeitung personenbezogener Daten als Leitfaden und Bezugsrahmen dienen sollen:

  1. Datenschutz durch Design: Der für die Verarbeitung Verantwortliche ergreift sowohl bei der Festlegung der Mittel für die Verarbeitung als auch bei der Verarbeitung selbst geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, wie z.B. die Pseudonymisierung, um die Datenschutzgrundsätze, wie z.B. die Datenminimierung, wirksam umzusetzen und die erforderlichen Garantien in die Verarbeitung zu integrieren.
  2. Standardmäßiger Datenschutz: Der für die Verarbeitung Verantwortliche ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass standardmäßig nur personenbezogene Daten verarbeitet werden, die für jeden der spezifischen Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind.
  3. Datenschutz im Lebenszyklus von Informationen: Die Maßnahmen, die den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten, gelten für den gesamten Lebenszyklus der Informationen.
  4. Fairness, Loyalität und Transparenz: Personenbezogene Daten werden auf rechtmäßige, faire und transparente Weise in Bezug auf die betroffene Person verarbeitet.
  5. Zweckbindung: Personenbezogene Daten werden für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und dürfen nicht in einer Weise weiterverarbeitet werden, die mit diesen Zwecken unvereinbar ist.
  6. Minimierung von Daten: Personenbezogene Daten müssen dem Zweck entsprechen, für den sie verarbeitet werden, dafür erheblich sein und sich auf das beschränken, was für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.
  7. Genauigkeit: Personenbezogene Daten müssen sachlich richtig sein und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand gehalten werden; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden.
  8. Begrenzung der Aufbewahrungsfrist: Personenbezogene Daten werden so lange, wie es für die Erreichung der Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist, in einer Form gespeichert, die die Identifizierung der betroffenen Personen ermöglicht.
  9. Integrität und Vertraulichkeit: Personenbezogene Daten werden so verarbeitet, dass eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet ist, einschließlich des Schutzes vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Beschädigung, indem geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen getroffen werden.
  10. Information und Schulung: Einer der Schlüssel zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten ist die Schulung und Information der Mitarbeiter, die an der Verarbeitung personenbezogener Daten beteiligt sind. Während des gesamten Lebenszyklus der Informationen müssen alle Mitarbeiter, die Zugang zu den Daten haben, angemessen geschult und über ihre Pflichten in Bezug auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen informiert werden.

Die Datenschutzpolitik von EMILIO JOSE MUÑOZ CARRASCO wird allen Mitarbeitern des Controllers mitgeteilt und allen interessierten Parteien zur Verfügung gestellt.

Folglich betrifft diese Datenschutzpolitik alle Mitarbeiter des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, die sie kennen und akzeptieren müssen, indem sie sie als ihre eigene betrachten. Jedes Mitglied ist dafür verantwortlich, sie anzuwenden und die auf seine Tätigkeit anwendbaren Datenschutzbestimmungen zu überprüfen sowie die Verbesserungsmöglichkeiten, die es für angemessen hält, zu ermitteln und bereitzustellen, um eine hervorragende Einhaltung der Vorschriften zu erreichen.

Diese Richtlinie wird vom Management/Verwaltungsorgan von EMILIO JOSE MUÑOZ CARRASCO, so oft wie nötig, um jederzeit die geltenden Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten.

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